FAQ – häufige Fragen

Kann ich mir aussuchen, ob ich eine feste oder eine lose Zahnspange bekomme?

Die vorhandene Zahnfehlstellung und die erforderliche Art der Zahnbewegung entscheiden, ob eine feste oder eine lose Zahnspange zur Korrektur benötigt wird. Aus diesem Grund kann man es sich nicht selbst aussuchen, ob man eine feste oder eine lose Zahnspange bekommt. Und in den meisten Fällen bekommt man sogar beides. Dann findet zunächst eine Behandlung mit der herausnehmbaren, losen Zahnspange und anschließend mit der festen Spange statt. Im Anschluss an die Behandlung mit einer festen Spange werden noch einmal herausnehmbare Zahnspangen getragen, die das Behandlungsergebnis stabilisieren sollen.

Greift eine Zahnspange meine Zähne an?

Die festsitzende Zahnspange wird mit speziellen Kunststoffen oder Zementen an den Zahnoberflächen befestigt. Nach der Behandlung erfolgt die Entfernung ohne sichtbare Spuren. Bleibende Schäden an den Zähnen gibt es nur, wenn man seine Zähne nicht ausreichend pflegt.

Wie oft muss ich zur Kontrolle kommen?

Die Häufigkeit der Praxisbesuche hängt sowohl von der Art der Zahnspange als auch der Behandlungsphase ab. In der Regel betragen die Abstände zwischen den Kontrollen ca. 6 – 8 Wochen bei herausnehmbaren Geräten und ca. 4 – 6 Wochen bei festsitzenden Zahnspangen.

Wie lange dauert die Behandlung?

Dies ist abhängig vom Umfang der notwendigen kieferorthopädischen Maßnahmen. Bei kleineren Fehlstellungen einzelner Zähne reichen manchmal schon einige Monate. Die meisten Behandlungen dauern jedoch in der Regel 3 bis 4 Jahre, insbesondere bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen. Bei jugendlichen Patienten kann die Endkontrolle erst nach Abschluss des Zahnwechsels stattfinden.

Tun Zahnspangen weh?

Lose und feste Zahnspangen drücken oft, insbesondere nachdem sie verstellt wurden, d.h. auch oft nach dem Besuch beim Kieferorthopäden. Dieser Druck ist individuell verschieden: einige Patienten empfinden ihn als schmerzhaft, andere Patienten bemerken ihn überhaupt nicht. Aber ein Druckgefühl und das der gelockerten Zähne sind bei einer kieferorthopädischen Behandlung ganz normal.

Müssen Zähne gezogen werden?

Erst nach einer ausführlichen Vermessung der zu Behandlungsbeginn angefertigten Röntgenbilder und Gipsmodelle kann der Kieferorthopäde feststellen, ob die Kiefer zu klein für die Zähne sind. Wenn dann auch alle Möglichkeiten zur Platzbeschaffung für die Zähne nicht ausreichen, müssen eventuell Zähne gezogen werden.

Kosten

Kosmetische Behandlungen, die Behandlung so genannter leichter Kieferanomalien (Maßnahmen nach KIG 1 und KIG 2) sowie Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht bezahlt. In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, rechtzeitig vor einem Behandlungswunsch eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Allerdings sollten Sie vor dem Versicherungsabschluss prüfen, ob der Vertrag eine Leistungsübernahme für kieferorthopädische Leistungen auch dann vorsieht, wenn die GKV wegen der ggf. zutreffenden kieferorthopädischen Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2 nicht als Kostenträger eintritt.

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